Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795
Anschlageinrichtungen für PSA gegen Absturz sind Einrichtungen mit einem oder mehreren Anschlagpunkten zum Befestigen von Auffangsystemen.
Diese Anschlageinrichtungen müssen zugelassen sein (siehe Kennzeichnung). Sie müssen darüber hinaus für die jeweilige Gegebenheit geeignet sein.
Unterschieden wird zwischen
- Ankern (Klasse A1 und Klasse A2)
- Transportablen, vorübergehend angebrachten Anschlageinrichtungen wie Anschlagseile, Trägerklemmen oder Dreibeine (Klasse B)
- Anschlageinrichtungen mit horizontalem Führungsseil oder horizontaler Führungsschiene (Klasse C und Klasse D)
- Durch Eigengewicht gehaltene Anschlageinrichtungen zur Benutzung auf horizontalen Flächen (Klasse E)
Die Montage von speziellen Anschlageinrichtungen am Bauwerk, insbesondere Befestigungen, die später nicht mehr zu sehen sind (z. B. Anker unter Isolationsschichten oder verklebten Dachverkleidungen), sollten in Art und Ausführung dokumentiert sein. Herstellerhinweise sind unbedingt zu beachten.
Die Montage von Anschlageinrichtungen muss mit der erforderlichen Sachkunde erfolgen,
die auch von einer eventuellen Montagefirma gefordert werden sollte.



